Formulare
Ausbildung
DSB-Leistungsnadeln
Ehrungen
NWDSB-Leistungsnadeln
- Das Leistungsabzeichen des NWDSB wird jährlich in der Farbgestaltung geändert.
- Die Leistungsabzeichen können jährlich in den Stufen Bronze, Silber und Gold errungen werden. Die Reihenfolge ist einzuhalten!
- Eine Mehrfachwiederholung einer Stufe in einem Jahr ist nicht möglich.
- Zusätzlich zum erreichten Leistungsabzeichen/zur Meisternadel wird eine Besitzurkunde ausgehändigt.
- Der Erwerb der nächst höheren Leistungsabzeichen setzt voraus, dass die vorherige(n) Stufe(n) erworben wurde(n).
- Die Erringung der NWDSB – Meisternadel ist nicht abhängig vom vorherigen Erwerb der NWDSB Leistungsabzeichen. Sie kann nur einmal jährlich erworben werden.
- Die Beantragung und Ausgabe der Leistungsnadeln erfolgt über den OSB.
- Kosten: € 6,90 inkl. Urkunde u. Versand
- Die Bedingungen für den Erwerb und das entsprechende Antragsformular stehen nachstehend zum Download bereit
Meldungen:Datenbank_Mitglieder_Vorstand
PSG - Prävention-sexualisierte-Gewalt
Konzept-fuer-Praevention-sexualisierte-Gewalt
Konzept-für-Prävention-sexualisierte-Gewalt
Verhaltensrichtlinien/Konzept-Muster
Verhaltensrichtlinien-Kurzfassung_Muster
Verhaltensrichtlinien-Kurzfassung_Muster
Verhaltensrichtlinie zur Prävention Selbstverpflichtung u. Beschluss
Merkblatt Verhaltensrichtlinie Lizenzvereinbarung_PSG_2023_02_09
Sport
Alles für die Beantragung eines Wettkampfpass:
Die hier bereitgestellten Vordrucke sind zur Beantragung von Wettkampfpässen, Hilfsmitteln und Höherschreibungen. Die Anträge sind alle über den Bezirk zu stellen.
Neuanträge, Anträge auf Ersatz sowie personenbezogene Änderungen können jederzeit gestellt werden (Ausstellung monatlich).
Änderungsanträge zu Startberechtigungen von Stamm- u. Zweitvereinen sowie Höherschreibungen sind nur zum Sportjahreswechsel,
bis spätestens 10. September eingehend, möglich.
Hoehermeldung_Antrag (xls) (ab 02.08.2018)
Hoehermeldung_Antrag (pdf) (ab 02.08.2018)
Startberechtigung i. Wettbewerb. f. Körperbehinderte lt. SpO Teil 10 (Antrag)
Startgenehmigung für ausländische Staatsangehörige (nicht EU) – Antrag
Startgenehmigung für ausländische Staatsangehörige (EU) – Antrag
Weitere Formulare und Anträge für den Schießsport (nach Alphabet):
Ärztliche Bescheinigung für Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis_27_4_WaffG
Ausnahmegenehmigung bei speziellen Veranstaltungen
Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis_27_4_WaffG
Einverstaendnis der Eltern_273_WaffG_DIN_A4
Schiessstandordnung-Kugel-201606
Waffenrecht - Bedürfnisbescheinigung
Achtung: Ab dem 01. Januar 2025 übernimmt der Nordwestdeutsche Schützenbund e.V. (NWDSB) zentral die Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen. Alle weiteren Informationen hierzu sind unter https://nwdsb.de/index.php/waffenrecht aufgeführt.
Die Bearbeitungsgebühr des OSB für die Anträge nach §14 Abs. 3 oder Abs. 6 WaffG beträgt € 5,00 – diese wird per Rechnung erhoben (Stand: 01.01.2022).
Für Anträge nach § 14 Abs. 5 WaffG “über dem Sportschützenkontingent bzw. Liste B”, welche zusätzlich vom NWDSB genehmigt werden müssen, ist zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € in bar oder ein Zahlungsnachweis beizufügen (Stand: 18.01.2024).
Einige der nachfolgenden Links führen auf die Website des NWDSB.
Antragsbescheinigung eine Bedürfnisses gemäß §14 WaffG
- Antrag Bedürfnis “Grüne WBK, § 14.3 WaffG”
- Antrag Bedürfnis “Grüne WBK, § 14.5 WaffG”
- Antrag Bedürfnis “Gelbe WBK, § 14.6 WaffG”
- Antrag Bedürfnis “Vereins-WBK” (Vereine / Verbände)
Nachweis der Schießaktivitäten
- Bedürfnis-Nachweis-Schießaktivitäten (Ersatz Schießbuch)
- Bedürfnis-Nachweis-Wettkampfschießen
Weitere Bescheinigungen zum Bedürfnis und Besitz Waffen
- Bescheinigung “Bedürfnis zum Besitz, 24 Monate” nach § 14 Abs. 4 WaffG (Bezirk / NWDSB)
- Bescheinigung “Fortbestehen des Bedürfnisses nach 3 bzw. 5 Jahren” (Verein / Bezirk / NWDSB)
- Bescheinigung “Fortbestehen des Bedürfnisses, 10 Jahre” nach § 14 Abs. 2 + 4 WaffG (Verein)
Weitere