Formulare
DSB-Leistungsnadeln
NWDSB-Leistungsnadeln
- Das Leistungsabzeichen des NWDSB wird jährlich in der Farbgestaltung geändert.
- Die Leistungsabzeichen können jährlich in den Stufen Bronze, Silber und Gold errungen werden. Die Reihenfolge ist einzuhalten!
- Eine Mehrfachwiederholung einer Stufe in einem Jahr ist nicht möglich.
- Zusätzlich zum erreichten Leistungsabzeichen/zur Meisternadel wird eine Besitzurkunde ausgehändigt.
- Der Erwerb der nächst höheren Leistungsabzeichen setzt voraus, dass die vorherige(n) Stufe(n) erworben wurde(n).
- Die Erringung der NWDSB – Meisternadel ist nicht abhängig vom vorherigen Erwerb der NWDSB Leistungsabzeichen. Sie kann nur einmal jährlich erworben werden.
- Die Beantragung und Ausgabe der Leistungsnadeln erfolgt über den OSB.
- Kosten: € 6,90 inkl. Urkunde u. Versand
- Die Bedingungen für den Erwerb und das entsprechende Antragsformular stehen nachstehend zum Download bereit
Meldungen:Datenbank_Mitglieder_Vorstand
Sport
Alles für die Beantragung eines Wettkampfpass:
Die hier bereitgestellten Vordrucke sind zur Beantragung von Wettkampfpässen, Hilfsmitteln und Höherschreibungen. Die Anträge sind alle über den Bezirk zu stellen.
Neuanträge und Ersatzpässe können jederzeit gestellt werden (Antragsschlusstermine: 15.03.,10.09.,15.12.); Änderungen und Höherschreibungen sind nur zum Sportjahreswechsel (bis spät. 10. September)möglich.
Hoehermeldung_Antrag (xls) (ab 02.08.2018)
Hoehermeldung_Antrag (pdf) (ab 02.08.2018)
Startberechtigung i. Wettbewerb. f. Körperbehinderte lt. SpO Teil 10 (Antrag)
Startgenehmigung für ausländische Staatsangehörige (nicht EU) – Antrag
Startgenehmigung für ausländische Staatsangehörige (EU) – Antrag
Weitere Formulare und Anträge für den Schießsport (nach Alphabet):
Ärztliche Bescheinigung für Ausnahmegenehmigung
Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis_27_4_WaffG
Ausnahmegenehmigung bei speziellen Veranstaltungen
Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis_27_4_WaffG
Einverstaendnis der Eltern_273_WaffG_DIN_A4
Schiessstandordnung-Kugel-201606
Waffenrecht - Bedürfnisbescheinigung
Die Bearbeitungsgebühr des OSB für die Anträge nach §14 Abs. 3 oder Abs. 6 WaffG beträgt € 5,00 – diese wird per Rechnung erhoben (Stand: 01.01.2022).
Für Anträge nach § 14 Abs. 5 WaffG “über dem Sportschützenkontingent bzw. Liste B”, welche zusätzlich vom NWDSB genehmigt werden müssen, ist zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € in bar oder ein Zahlungsnachweis beizufügen (Stand: 18.01.2024).
Einige der nachfolgenden Links führen auf die Website des NWDSB.
Antragsbescheinigung eine Bedürfnisses gemäß §14 WaffG
- Antrag Bedürfnis “Grüne WBK, § 14.3 WaffG”
- Antrag Bedürfnis “Grüne WBK, § 14.5 WaffG”
- Antrag Bedürfnis “Gelbe WBK, § 14.6 WaffG”
- Antrag Bedürfnis “Vereins-WBK” (Vereine / Verbände)
Nachweis der Schießaktivitäten
- Bedürfnis-Nachweis-Schießaktivitäten (Ersatz Schießbuch)
- Bedürfnis-Nachweis-Wettkampfschießen
Weitere Bescheinigungen zum Bedürfnis und Besitz Waffen
- Bescheinigung “Bedürfnis zum Besitz, 24 Monate” nach § 14 Abs. 4 WaffG (Bezirk / NWDSB)
- Bescheinigung “Fortbestehen des Bedürfnisses nach 3 bzw. 5 Jahren” (Verein / Bezirk / NWDSB)
- Bescheinigung “Fortbestehen des Bedürfnisses, 10 Jahre” nach § 14 Abs. 2 + 4 WaffG (Verein)
Weitere