Waffenrecht: Auswirkungen der Pandemie auf waffenrechtliche Bedürfnisse

DSB 11.03.2021

In letzter Zeit erreichten den DSB einige Anfragen von Sportschützen, aber auch von Landesverbänden bezüglich der Frage, wie die pandemiebegründete Schließung von Schießständen sich auf die Umsetzung des § 14 Absatz 3 (Bedürfnis zum Erwerb) und Abs 4 (Bedürfnis zum Besitz) WaffG auswirken.

In einer Abfrage bei den Landesverbänden stellte sich heraus, dass in einigen Landesverbänden bereits Absprachen über das Handling mit den entsprechenden Landesinnenministerien getroffen wurden und die ausführenden Behörden sehr mit Augenmaß Entscheidungen treffen. Der Deutsche Schützenbund hat daher davon abgesehen, über das Bundesministerium des Innern (BMI) eine bundesdeutsche Regelung zu erbitten, um die teilweise sehr schützenfreundlichen Regelungen auf lokaler Ebene nicht negativ zu beeinflussen.

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