Transparenzregister: Gebührenbefreiung für Vereine möglich

Wir weisen darauf hin, dass es seit 2017 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche das Transparenzregister gibt, in dem auch Vereine erfasst sein müssen.

Deren Daten werden automatisch aus dem Vereinsregister übernommen.

Gebühren

Für die einfache Eintragung und Registrierung werden seit 2020 Gebühren nach der Transparenzregistergebührenverordnung[14] erhoben, auch nachträglich für die Vorjahre seit 2017.

Die TrGebV enthielt zuvor nur Gebührentatbestände für individuell zurechenbare Leistungen wie die Einsichtnahme oder die Erstellung von Ausdrucken.

Gebührenbefreiung für Vereine möglich

Auf Antrag können sich Sportvereine von der Gebührenpflicht (pro Jahr 4,80 Euro) zukünftig befreien lassen. Dem Antrag, der nur per E-Mail eingereicht werden kann, müssen der aktuelle Vereinsregisterauszug, der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Identitätsbestätigungen der Vorstandsmitglieder beigefügt sein. Der Antrag muss an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de gesendet werden und gilt jeweils für die Dauer der Gemeinnützigkeit des Vereins.