In unserer Mail vom 18. September 2019 haben wir Euch über die DSB-Hinweise zum Transparentregister informiert.

Zur weiteren Erläuterung nachstehend noch ein Auszug aus dem LSB-Magazin von Oktober 2019:

Recht, Steuern & Finanzen 30 LSB Magazin 10 · 2019
Gebührenbescheide
Derzeit erhalten Vereine seitens der Bundesanzeiger Verlag GmbH einen Bescheid
über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters.
Vereine müssen danach eine Jahresgebühr von 2,50 EUR rückwirkend ab dem
Jahr 2017 (1,25 € für 2017) zahlen. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist von der
Bundesregierung mit der Führung des Transparenzregisters beauftragt und zum
Gebühreneinzug berechtigt.
Grundsätzlich besteht für Vereine keine Meldepflicht zum Transparenzregister, da
sich die dort anzugebenden Informationen bereits aus der Eintragung im Vereinsregister ergeben. Allerdings können die Eintragungen in den Vereinsregistern über das Transparenzregister eingesehen werden.
Insofern sind Vereine nach § 24 Geldwäschegesetz trotz der nicht vorhandenen
Meldepflicht verpflichtet, eine Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters gemäß der Transparenzregistergebührenverordnung von 2,50 EUR pro Jahr zu entrichten.
Quelle: Bundesanzeiger Verlag