Es darf wieder trainiert werden
Nachdem zunächst nur im Außengelände wieder trainiert werden durfte, ist aufgrund der aktuellen Verordnungslage der Trainingsbetrieb in den Hallen ab dem 25. Mai 2020 wieder möglich.
Dies darf allerdings nur unter nachstehenden Bedingungen erfolgen:
– Das Training erfolgt kontaktlos zwischen den beteiligten Personen.
– Ein Abstand von mindestens 2 Metern ist einzuhalten.
– Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind anzuwenden.
– Umziehen nicht innerhalb der Hallen, sondern daheim.
– Sanitär-Einrichtungen sind nur einzeln zu benutzen.
– Keine Zuschauerinnen und Zuschauer.
– Trainer und Aufsichten sind auf ein Minimum zu begrenzen (den Anforderungen des Waffengesetzes ist auf jeden Fall zu entsprechen).
– Das Vereinslokal muss geschlossen bleiben.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichung der Nds. Landesregierung: